Arbeitswelt
5 Min Lesezeit

Brauchen Unternehmen einen KI-Beauftragten (AI Officer) für ausreichende KI-Kompetenz?

Von
Andre Lutter
October 25, 2024

Mit dem Aufkommen von Künstlicher Intelligenz (KI) in verschiedenen Geschäftsbereichen stellt sich immer mehr die Frage, wie Unternehmen sicherstellen können, dass ihre Mitarbeitenden ausreichend für den Einsatz von KI-Systemen geschult sind. Der AI Act (KI-Verordnung) der Europäischen Union gibt hier eine erste Orientierung, besonders durch Artikel 4, der fordert, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dafür sorgen müssen, dass ihre Mitarbeitenden ein "ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" erreichen. Aber braucht jedes Unternehmen einen speziellen KI-Beauftragten oder AI Officer?

Wie viel KI-Kompetenz ist ausreichend?

Die Frage nach der notwendigen Kompetenz ist nicht eindeutig zu beantworten. Die Anforderungen hängen stark von Faktoren wie den Vorkenntnissen der Mitarbeitenden, dem spezifischen Einsatzkontext der KI-Systeme und den jeweiligen Zielgruppen ab. Artikel 4 des AI Act verlangt ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen Personen, die mit KI-Systemen in einem Unternehmen befasst sind. Doch was genau ist "ausreichend"? Diese Frage bleibt interpretationsbedürftig.

Braucht jedes Unternehmen einen KI-Beauftragten?

Ob ein Unternehmen einen KI-Beauftragten benötigt, hängt von der Intensität und dem Umfang der Nutzung von Künstlicher Intelligenz ab. Der AI Act fordert nicht explizit die Einführung eines KI-Beauftragten. Unternehmen, die jedoch umfassend KI implementieren, könnten von der Schaffung einer solchen Position profitieren. Ein KI-Beauftragter sorgt dafür, dass die notwendigen Kompetenzen im Unternehmen aufgebaut werden, koordiniert KI-Projekte und stellt sicher, dass die Vorgaben des AI Act eingehalten werden. Insbesondere für Unternehmen, die KI nicht nur nutzen, sondern auch entwickeln oder anbieten, kann die Schaffung dieser Position sinnvoll sein.

Interne KI-Kompetenz als Schlüssel zum Erfolg

Damit Unternehmen KI erfolgreich einsetzen können, müssen sie sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden fundierte Entscheidungen über KI-Systeme treffen können. Dies bedeutet nicht nur, dass technisches Wissen vorhanden sein muss, sondern auch ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der korrekten Anwendung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. KI-Konzepte sollten nicht statisch sein, sondern kontinuierlich weiterentwickelt und den spezifischen Anwendungsgebieten angepasst werden.

Fähigkeiten eines KI-Beauftragten

Ein KI-Beauftragter oder AI Officer sollte über interdisziplinäre Fähigkeiten verfügen. Dazu gehören:

  • Technisches Verständnis der eingesetzten KI-Systeme,
  • Wissen zur korrekten Anwendung entlang der KI-Wertschöpfungskette,
  • Kenntnis der rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung des AI Act.

In Zukunft wird erwartet, dass die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit Interessensträgern freiwillige Verhaltenskodizes entwickelt, die als Orientierung für die geforderte KI-Kompetenz dienen könnten.

Fazit: Warum Unternehmen von einem KI-Beauftragten profitieren

Auch wenn das Gesetz nicht ausdrücklich einen KI-Beauftragten verlangt, ist es für Unternehmen sinnvoll, über die Schaffung dieser Position nachzudenken. Gerade Unternehmen, die intensiv KI nutzen oder anbieten, profitieren von einer klaren Verantwortlichkeit für die KI-Kompetenz. Dies erleichtert nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern stellt auch sicher, dass die KI-Systeme optimal und verantwortungsvoll eingesetzt werden. In jedem Fall müssen Unternehmen sicherstellen, dass alle relevanten Mitarbeitenden ausreichend geschult werden.

Wir empfehlen die Ausbildung zum zertifizierten AI Officer von Blackboat und HÄRTING, um die notwendigen KI-Kompetenzen aufzubauen. Weitere Informationen findest du hier: https://www.blackboat.com/ai-officer.

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